Maklerprovision 2.0

Kein Grund zum Ärgern.

Teilung der Provision

  • Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag
  • Käufer & Verkäufer teilen sich die Provision 50%/50%

Käufer bezahlt maximal 50%

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der vereinbarten Provision.

Verkäufer trägt die Provision

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

- gültig ab dem 23.12.2020

Was ändert sich ab dem 23. Dezember 2020?

Bisher wurde in den meisten Bundesländern die Maklerprovision geteilt. In einigen Städten wie Berlin, Hamburg oder Bremen haben Käufer die Provision alleine getragen. Letzteres ist zukünftig nicht mehr möglich. Makler können nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.

Ich bin Verkäufer und habe den Makler vor dem 23. Dezember 2020 für mich provisionsfrei beauftragt.Meine Immobilie wurde noch nicht verkauft. Was muss ich beachten?

Sofern keine Zusatzvereinbarung getroffen oder der Alleinauftrag nicht angepasst wurde, muss keine Provision nach dem Verkauf gezahlt werden.

Wer bezahlt den Makler?

Es gibt unterschiedliche Modelle. Der Makler wird entweder nur vom Verkäufer bezahlt oder vom Verkäufer und Käufer. Bei keinem Modell zahlt der Käufer mehr als die Hälfte der vereinbarten Provision.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Das ist nicht festgelegt. Provisionen werden frei verhandelt. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.

Gelten die Neuregelungen auch für noch nicht realisierte Projekte im Bauträgervertrieb?

Ja, wenn Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag nicht voneinander getrennt werden können.

Gelten die Neuregelungen auch für unbebaute Grundstücke?

Nein.